Acviti GmbH AGB für Beratungsleistungen und Lieferungen - Stand 01.02.2009 1. Geltungsbereich 1.2 Wenn und soweit Verträge oder Angebote der Acviti GmbH schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gelten diese als individuell vereinbart und gehen diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor. 2. Mitwirkung des Kunden 2.2 Acviti wird auch ungefragt und frühzeitig den Kunden über ihr bekannt gewordene Umstände informiert, die von Bedeutung für das gemeinsame Projekt sein können. Diese Information wird, soweit nicht anders Vereinbart, dem vom Kunden benannten Projektleiter mitgeteilt. 2.3 Von Acviti gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Kunden innerhalb einer Frist von 10 Werktagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden der Acviti unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen. 3. Datensicherung durch den Kunden 4. Rechnungsstellung, Zahlung 4.2 Rechnungen der Acviti sind mit einer Frist von 7 Werktagen zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Acviti berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen. 4.3 Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist Acviti berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind, ohne dass diese eines gesonderten Hinweises bedarf. 5. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit 5.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Acviti berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird durch Hindernisse im Sinn von Abschnitt 5.1 die Leistung der Acviti dauerhaft unmöglich, so führt dies zu einer Befreiung der Acviti von ihren Vertragspflichten. 5.3 Soweit Pflichtverletzungen im Sinne von § 280 BGB von Acviti zu vertreten sind, gilt ergänzend Abschnitt 6. 5.4 Rechtliche und steuerliche Beraterleistungen werden durch die Acviti nicht erbracht. Hinweise seitens Acviti oder ihrer Mitarneiter auf entsprechende Themen sind daher nicht verbindlich. Dem Kunden obliegt eine Prüfpflicht für Aussagen und Handlungsempfehlungen seitens Acviti, die steuerliche oder rechtliche Auswirkungen haben. 6. Haftung 6.2 Acviti haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von der Acviti GmbH oder deren Mirtarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen. 6.3 Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen Acviti verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluß der vertragsgemäßen Tätigkeit durch Acviti. 6.4 Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von Acviti mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden. 7. Rechtswahl, AGB von Kunden, Erfüllungsort, Gerichtsstand 7.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der Acviti GmbH keine Wirkung, selbst wenn die Acviti GmbH ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht. 7.3 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Karlsruhe. 7.4 Gerichtsstand für alle Klagen gegen die Acviti GmbH ist Karlsruhe. Für Klagen der Acviti GmbH gegen den Kunden ist Karlsruhe ebenfalls als Gerichtsstand ereinnbart, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
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